7.
Die Einbindung der Expertise von elementarpädagogischen Interessensvertretungen bei der Formulierung von einschlägigen Gesetzen
Seit 2020 besteht der Beirat für Elementarpädagogik und soll „[…] dem Austausch und der wechselseitigen Berichterstattung der im Beirat vertretenen Mitglieder zur Förderung der österreichweiten Zusammenarbeit […]“ (BMBWF, o.J.(b)) dienen. Der Beirat diskutiert die aktuelle Lage der Elementarpädagogik und „[…] stellt somit wichtige Grundlagen der Entscheidungsfindung[…]“ (ebda.) bereit. Das Gremium tagt auch zu Empfehlungen für Qualitätsmindeststandards und strukturelle Verbesserungen. Es besteht aus „[…] Expert/inn/en aus dem Bund, den Ländern und Gemeinden sowie aus NGOs, der Wissenschaft und Praxis […]“ (ebda.).
Die tatsächliche Realität der derzeitigen Rahmenbedingungen kann jedoch nur von Personen, die in der elementarpädagogischen Praxis tätig sind, abgebildet werden. Diese Vertreter:innen fehlen im Beirat für Elementarpädagogik. Deren Expertise fehlt auch bei der Formulierung von Gesetzen und Verordnungen, welche die Elementarpädagogik betreffen. Dies führt mitunter zu einer mangelnden Anschlussfähigkeit zwischen den Gesetzen und den Zielen der Praxis.