Forderung 4

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4.
Das Recht jedes Kindes auf Bildung und Inklusion

1997 hat sich Österreich mit dem 7. Artikel des Bundesverfassungsgesetzes dazu verpflichtet, „[…] die Gleichbehandlung von Menschen mit und ohne Behinderung in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten“ (B-VG, Artikel 7).  Mit der Ratifizierung 2008 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wurde eine Verpflichtung zur Einrichtung und Umsetzung eines inklusiven Bildungssystem für alle Altersgruppen eingegangen (vgl. BIZEPS o.J.). Der Prozess dahin wird als „Nationaler Aktionsplan Behinderung (NAP)“ festgelegt und bestimmt die Leitlinien auf dem österreichischen Weg zur Inklusion. Die Etablierung und Umsetzung des vergangenen NAP 2012–2021 wurde vom „Unabhängigen Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte und Menschen mit Behinderung“ evaluiert. Dabei wurde eine unzureichende Umsetzung von Maßnahmen für ein altersgruppenumfassendes inklusives Bildungssystem festgestellt (vgl. BIZEPS 2021).

Der Österreichische Behindertenrat fordert in einem Positionspapier zum NAP 2022–2030 eine Vereinheitlichung der Rahmenbedingungen sowie eine bedarfsgerechte Zurverfügungstellung für alle Bildungsinstitutionen bis zum Jahr 2025. Der Monitoringausschuss formuliert weiters bis zum gleichen Zeitpunkt auch zwei konkrete Ziele: erstens das Recht aller Kinder auf einen (inklusiven und barrierefrei ausgestatteten) Kindergartenplatz; zweitens inklusiv gestaltete Angebote für Kinder mit Behinderungen in verpflichtenden Angeboten, wie etwa dem letzten Kindergartenjahr (vgl. Österreichischer Behindertenrat 2021, S. 12–13).

Die dafür empfohlenen Maßnahmen bestehen in der Umgestaltung heilpädagogischer Einrichtungen hin zu inklusiven Einrichtungen, einer Anpassung der Pädagog:innen-Kind-Relation, der Reduktion der Kinderhöchstzahl gemäß neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie einer „[…] bedarfsgerechten Ressourcenbereitstellung für inklusive elementarpädagogische Einrichtungen“ (Österreichischer Behindertenrat 2021, S. 13).

Um Chancengerechtigkeit im inklusiven Sinne zu gewährleisten, ist es dringend nötig, mehr inklusiv-elementarpädagogische Fachkräfte zur Begleitung aller Kinder zur Verfügung zu stellen. Derzeit gibt es einen eklatanten Mangel an inklusiven Elementarpädagog:innen, und daraus resultiert ein hoher Bedarf an inklusiven elementarpädagogischen Plätzen, welcher nicht gedeckt werden kann. Laut MA10, Wiener Kindergärten, warteten im Jahr 2019 knapp 250 Kinder in Wien auf einen heilpädagogischen Kindergartenplatz (vgl. Pucher 2019). Langfristig ist daher eine Veränderung der segregierenden Integrationsgruppen zu Inklusionsgruppenformen anzustreben. Dies erfordert jedoch eine umfassende Bildungsreform für Bildungsinstitutionen aller Altersstufen. Elementare Bildungseinrichtungen sind die erste Station auf dem Bildungsweg und somit ein Ausdruck von Chancengerechtigkeit, daher braucht es dringend einen Rechtsanspruch auf einen inklusiven Bildungsplatz in einer elementaren Bildungseinrichtung ab dem ersten Lebensjahr. Damit einhergehen muss eine massive Ausbildungsoffensive von elementarpädagogischen sowie inklusiv-elementarpädagogischen Fachkräften, denn nur so kann einerseits der bereits bestehende Mangel beseitigt und andererseits die Qualität in den elementarpädagogischen Einrichtungen hinsichtlich Pädagog:innen-Kind-Relation sowie Kinderhöchstzahl in Gruppen nach wissenschaftlichen Erkenntnissen optimiert werden.